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Fiktive Abrechnung in der Schadensregulierung

Was genau ist eine fiktive Abrechnung?

Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der gegnerischen Versicherung bezahlt ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Diese besondere Art der Schadenregulierung nennt sich „fiktive Abrechnung“ und wird am häufigsten bei Kfz-Haftpflichtschäden angewandt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt in diesem Fall den Schaden des Geschädigten. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Fiktive Abrechnung in der Schadensregulierung

Was genau ist eine fiktive Abrechnung?

Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der gegnerischen Versicherung bezahlt ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Diese besondere Art der Schadenregulierung nennt sich „fiktive Abrechnung“ und wird am häufigsten bei Kfz-Haftpflichtschäden angewandt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt in diesem Fall den Schaden des Geschädigten. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kfz-Gutachter in Bonn - Gutachten Pichler

Wann ist eine fiktive Abrechnung zu empfehlen?

Bagatellschäden werden meistens fiktiv abgerechnet. Ist das Auto etwas älter dann ist die fiktive Regulierung eventuell eine passende Lösung. Außerdem lohnt sich diese Art der Abrechnung, wenn der Schaden kostengünstig privat repariert werden soll. Als Geschädigter erhalten Sie das Geld von der Versicherung. Wenn Sie über die Fähigkeiten und Ressourcen verfügen, Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren oder kostengünstigere Reparaturmöglichkeiten haben, könnten Sie eine fiktive Abrechnung in Erwägung ziehen. Dies könnte besonders relevant sein, wenn die Reparaturkosten in der Werkstatt höher sind als die von Ihnen geschätzten Kosten.

Was ist bei der fiktiven Abrechnung zu beachten?

Wenn Sie sich für eine fiktive Abrechnung entscheiden, reichen Sie das Schadengutachten oder den Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der Versicherung ein. Von den Reparaturkosten wird der Versicherer die Mehrwertsteuer abziehen und den Nettobetrag auf Ihr Konto überweisen, die Gutachter- oder Anwaltskosten werden dagegen vollständig übernommen. Ihnen werden lediglich die Nettobeträge ausgezahlt, da aufgrund einer fehlenden Reparaturleistung der Werkstatt keine Mehrwertsteuer fällig wird.

Ist eine fiktive Abrechnung bei einem Totalschaden möglich?

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine fiktive Abrechnung möglich. Ein Totalschaden liegt hingegen dann vor, wenn die Reparaturkosten mindestens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dann zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand – das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. In diesem Fall ist eine fiktive Abrechnung von Reparaturkosten nicht möglich. Bei einem Totalschaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, kann die Versicherung das Fahrzeug als wirtschaftlichen Totalschaden betrachten. 

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