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Nutzungsausfallentschädigung

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Kann der Geschädigte sein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht nutzen, wird für die fehlende Verfügbarkeit des Fahrzeuges eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Eine Entschädigung steht dem Geschädigten zu, wenn das beschädigte Fahrzeug  aufgrund des Unfallschadens nicht genutzt werden kann. Voraussetzungen für die Berechtigung zum Erhalt der Nutzungsausfallentschädigung sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit. 

Nutzungsausfall-entschädigung

Was ist eine Nutzungsausfall-entschädigung?

Kann der Geschädigte sein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht nutzen, wird für die fehlende Verfügbarkeit des Fahrzeuges eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Eine Entschädigung steht dem Geschädigten zu, wenn das beschädigte Fahrzeug  aufgrund des Unfallschadens nicht genutzt werden kann. Voraussetzungen für die Berechtigung zum Erhalt der Nutzungsausfallentschädigung sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit. 

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Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Entschädigung bei Nutzungsausfall bezieht sich auf die Dauer der Reparatur. Sie erhalten pro Tag, an dem Sie ihr Fahrzeug nicht nutzen können, eine Summe die sich in Höhe an der Nutzungsausfalltabelle orientiert. Voraussetzung ist, dass Sie der gegnerischen Versicherung einen Nachweis über die Reparatur vorlegen.

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Welche Voraussetzungen müssen für den Nutzungsausfall erfüllt sein?

  • Sie sind kein Unfallverursacher und haben am Unfall keine Schuld oder Mitschuld.
  • Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand.
  • Sie benötigen Ihr Fahrzeug und würden es nutzen wenn es nicht beschädigt wäre. „Der Nutzungswille“.
  • Sie sind nicht verletzt und könnten das Fahrzeug fahren, wenn es nicht in Reparatur wäre „Die Nutzungsmöglichkeit“.
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Gibt es Anspruch auf Nutzungsausfall für gewerblich genutzte Fahrzeuge?

Bei einer gewerblicher Nutzung kommt es hinsichtlich der Ausfallentschädigung häufig zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung. Hier muss der Geschädigte seinen Anspruch genau berechnen und nachweisen. Dies ist auch der Fall, wenn ein Gewinnausfall dargelegt werden soll, eine pauschale Abrechnung ist hier nicht möglich. Da die gegnerische Versicherung an einer möglichst geringen Entschädigungssumme interessiert ist, ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ratsam. Pichler Sachverständige empfehlen Ihnen gerne bei Bedarf einen entsprechenden Fachanwalt. 

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