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Kfz-Totalschaden was tun?

Was genau ist ein Totalschaden?

Ein Totalschaden tritt auf, wenn die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr sicher oder wirtschaftlich repariert werden kann.

Kfz-Totalschaden was tun?

Was genau ist ein Totalschaden?

Ein Totalschaden tritt auf, wenn die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr sicher oder wirtschaftlich repariert werden kann.

Kfz-Gutachter in Bonn - Gutachten Pichler

Welche Unterschiede gibt es beim Totalschaden?

  1. Technischer Totalschaden: Dies tritt auf, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Ersatz des Fahrzeugs oder dessen Marktwert übersteigen. In diesem Fall würde die Reparatur als wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet.

  2. Wirtschaftlicher Totalschaden: Dies tritt auf, wenn die Reparatur des Fahrzeugs technisch möglich wäre, aber die Reparaturkosten den Marktwert des unbeschädigten Fahrzeugs übersteigen. Auch hier wird das Fahrzeug in der Regel als nicht wirtschaftlich reparierbar betrachtet.

Wann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Die Entscheidung darüber, ob ein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, basiert normalerweise auf einem Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen. Dieses Gutachten berücksichtigt den Umfang der Schäden, die Reparaturkosten, den Zeitwert des Fahrzeugs und andere relevante Faktoren.

Nach der Einstufung als Totalschaden kann der Fahrzeughalter eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts von seiner Versicherung erhalten. In einigen Fällen hat der Fahrzeughalter jedoch die Möglichkeit, das beschädigte Fahrzeug zu behalten und eine geringere Auszahlung zu akzeptieren.

Was ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu beachten?

 

Die Versicherungsgesellschaft prüft das Gutachten und entscheidet, ob das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist dies wahrscheinlich der Fall. Es ist wichtig, die Abrechnung der gegnerischen Versicherung zu überprüfen. Pichler Sachverständige stehen Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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