Kfz-Schadengutachten
Wann braucht man ein Kfz-Schadengutachten?
Das ist beispielsweise bei einem Haftpflichtschaden der Fall, also bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall. Die Kosten für das Gutachten haben Sie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nicht zu tragen, selbst wenn Sie den Gutachter selber beauftragen.
Kfz-Schadengutachten
Wann braucht man ein Kfz-Schadengutachten?
Das ist beispielsweise bei einem Haftpflichtschaden der Fall, also bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall. Die Kosten für das Gutachten haben Sie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nicht zu tragen, selbst wenn Sie den Gutachter selber beauftragen.
Warum soll man ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen?
Weil es die Basis für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung darstellt. Ohne ein unabhängiges Gutachten werden Versicherungen einen Schaden nicht regulieren. Bei einem größeren Schaden ist ein unabhängiges Kfz Schadengutachten die optimale Regulierungsgrundlage, um Ihre finanziellen Interessen zu sichern. Es liefert eine objektive und aussagekräftige Bezifferung des Schadens und schützt Sie vor möglicherweise teuren Fehlentscheidungen. In den meisten Fällen nimmt auch die Beweissicherung durch ein Schadengutachten eine wichtige Funktion ein.
Was ist ein Kfz-Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ermittelt und beziffert genau den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden. Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Auf dieser Basis wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgeglichen. Bei einem Schadensgutachten handelt es sich um ein umfangreiches Dokument, das alle wichtigen Daten und Werte eines Unfallwagens beinhaltet. Die fachliche Expertise weist es eine wichtige beweissichernde Funktion auf, die gerade im Falle einer nicht eindeutig geklärten Schuldfrage sehr wichtig ist.
Wer trägt die Kosten von einem Kfz-Schadengutachten?
Die Kostenübernahme hängt direkt mit der Schuldfrage zusammen. Somit ist die Klärung für eine zügige Schadensregulierung sehr wichtig. Haben Sie keine Schuld am Unfall müssen Sie mit keinen Kosten für das Schadengutachten rechnen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für die entstehenden Kosten aufkommen.