Wertminderung - merkantiler und technischer Minderwert
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Trotz einer sach – und fachgerechten Reparatur des Kfz kann dessen Wert durch den Unfall gemindert sein, da man ab diesem Zeitpunkt von einem Unfallfahrzeug spricht. Im Falle eines späteren Verkaufs erzielt das Fahrzeug unter Umständen einen geringeren Erlös als ein unfallfreies Kfz. Die merkantile Wertminderung entspricht hier der Reduzierung des möglichen Verkaufspreises.
Wertminderung - merkantiler und technischer Minderwert
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Trotz einer sach – und fachgerechten Reparatur des Kfz kann dessen Wert durch den Unfall gemindert sein, da man ab diesem Zeitpunkt von einem Unfallfahrzeug spricht. Im Falle eines späteren Verkaufs erzielt das Fahrzeug unter Umständen einen geringeren Erlös als ein unfallfreies Kfz. Die merkantile Wertminderung entspricht hier der Reduzierung des möglichen Verkaufspreises.
Was ist eine technische Wertminderung?
Die technische Wertminderung beschreibt einen Wertverlust des Kraftfahrzeugs durch technische Mängel, trotz erfolgter Instandsetzung. Diese Mängel können sich auf die Betriebssicherheit, die Lebensdauer, die Gebrauchsfähigkeit oder das Aussehen des Fahrzeugs auswirken. Mit den heutigen modernen Reparaturmethoden ist in den meisten Fällen von einer einwandfreien Reparatur auszugehen. Das ist der Grund, warum die technische Wertminderung aktuell nur noch in seltenen Fällen angewandt wird.
Wie wird eine Wertminderung berechnet?
Für die Berechnung der merkantilen Wertminderung gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. Der Sachverständige muss zusätzlich mit seiner Kenntnis des örtlichen Marktes, der Gängigkeit des jeweiligen Fahrzeugtyps und der für das Kfz spezifischen Besonderheiten die genaue Wertminderung bestimmen. Die Berechnungsmethoden sind nur eine Richtlinie für eine Entschädigung.
Was bedeutet eine merkantile Wertminderung?
Eine merkantile Wertminderung entspricht somit der Minderung des Kaufpreises, die nötig ist, um einen Kaufanreiz gegenüber einem gleichwertigen unfallfreien Auto zu bieten. Der Minderwert ist ein fiktiver Wert, den der Sachverständige im Gutachten gesondert ausweist. Er berücksichtigt hierbei sowohl den Umfang des Schadens, eventuelle Vorschäden und das Fahrzeugalter.